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Kostenlose Testmöglichkeit für Grenzpendler
Seitdem 23. Oktober besteht in Bayern eine Corona-Testpflicht für Grenzpendler. Diese können sich im Testzentrum des Landkreises sowie bei Hausärzten über den Bayern-Test kostenlos testen lassen
Seit Freitag, den 23. Oktober 2020 gilt nach der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) eine Corona-Testpflicht für Grenzpendler. Dazu zählen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch die Grenze passieren müssen. Diese Grenzpendler müssen nun alle sieben Tage ein Corona-Testergebnis beim der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.
Um den Grenzverkehr für Pendler zwischen Tirol und Bayern zu vereinfachen, können sich Grenzpendler aus dem benachbarten Tirol, die im Landkreis Garmisch-Partenkirchen tätig sind, nun kostenlos an der Teststation des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und bei niedergelassenen Ärzten in Bayern, die einen sogenannten "Bayern-Test" anbieten, testen lassen. Beim Arzt ist dabei das Stichwort "Bayern-Test" anzugeben, damit dieser bei den zuständigen Stellen abrechnen kann. Kosten von bereits durchgeführten Labortestungen oder anderweitig durchgeführten Tests können durch das Landratsamt nicht übernommen werden.
Das Landratsamt bittet alle Grenzpendler, die nach der EQV vorgeschriebenen Meldungen des Testergebnisses über die Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen hochzuladen. Der entsprechende Upload-Link ist unter www.lra-gap.de/de/coronavirus.html unter der Subüberschrift „Grenzpendler - Tests und Upload von Testergebnissen" zu finden.
Es ist auch möglich die Meldungen in Papierform vorzunehmen und das Testergebnis beim Landratsamt – Fachbereich Grenzpendler, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen per Brief einzureichen.