Aktuelles
Fall von Geflügelpest im Landkreis
Am 30. Dezember 2024 ist in einer kleinen gemischten Geflügelhaltung mit 36 Tieren in der Gemeinde Schwaigen das aviäre Influenzavirus H5N1 (Geflügelpest oder Vogelgrippe) nachgewiesen worden. 25 Hühner verendeten innerhalb kurzer Zeit. Die übrigen Vögel, darunter Enten und Gänse, mussten getötet werden. Vermutlich wurde das Virus aus der Wildvogelpopulation eingetragen. Um eine Einschleppung in andere Geflügelhaltungen zu verhindern, werden alle Geflügelhalter dringend daran erinnert, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen (Biosicherheit) einzuhalten. Dazu gehören unbedingt die Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt, die Beschränkung von Besucherverkehr, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, der strikter Wechsel oder die Desinfektion der Schuhe vor Betreten des Stalls und die Reinigung der Hände, die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen nach Ein- und Ausstallung und Transporten von Geflügel, die wildvogelsichere Aufbewahrung von Futter und Einstreu sowie die Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, Tränken mit Leitungswasser, anstatt Oberflächenwasser. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schadnagerbekämpfung.
Bei ungewöhnlich hohen Verlusten (= 3 oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in Kleinhaltungen unter 100 Tieren) ist umgehend ein Tierarzt zu informieren. Ausführliche Merkblätter für Tierhalter und weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter folgendem Link: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm