Landkreis Landratsamt Impressum Inhalt
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
  ÖFFENTL. SICHERHEIT UND ORDNUNG
 
Wer bearbeitet was?
So erreichen Sie uns
Jagd und Fischerei, Land-, Wald- und Forstwirtschaft
Jagdwesen
Jagdschein
Fischereiwesen
Waffen- und Sprengstoffgesetz
Fischereiwesen

Das Fischereirecht richtet sich nach dem Fischereigesetz für Bayern (FiG) und der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG). Das Fischereirecht regelt ganz allgemein den ordnungs- und gesetzmäßigen Zugriff des Menschen auf alle nutzbaren Wassertiere, also auf Tiere die ausschließlich im Wasser leben.

Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische und Fischnährtiere.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist für den Vollzug des Fischereirechts mit Ausnahme der Erteilung des Fischereischeines zuständig.

Die im wesentlichen zu bearbeitenden Aufgaben werden wie folgt aufgeführt:

  • Fließgewässer, Geschlossene Gewässer
  • Eigentümer, Fischereiberechtigungen
  • Selbständiger oder gemeinschaftlicher Fischereibetrieb
  • Koppelfischerei, Fischereigenossenschaften, Staatliche Aufsicht
  • Pachtverträge, Erlaubnisscheine
  • Schlämmen; Mähen von Wasserpflanzen
  • Schonbezirke, Schonzeiten, Fischereiaufsicht, Bestätigung von Fischereiaufsehern
  • Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß
  • Verbotene Fangarten, Fanggeräte
  • Angelfischerei
  • Elektrofischrei
  • Aussetzen von Fischen
  • Sachliche Verbote bei der Fischereiausübung, Ahndung von Bußgeldtatbeständen

Fischerprüfung und Fischereischeine

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

Die Erteilung der Fischereischeine nimmt nach erfolgreicher Ablegung der Fischerprüfung die Wohnsitzgemeinde vor. Die Kosten für die Erteilung des Fischereischeines erfragen Sie bitte bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Informationen über die Fischerprüfung (Anmeldung) finden Sie unter: www.fischerpruefung.bayern.de


Dateien zum Herunterladen

PDF-Icon   PDF-Icon

Seitenanfang