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Nach der zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Fassung des Sozialgesetzbuchs (Zwölftes Buch - Sozialhilfe SGB XII und Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II) haben die Sozialleistungen folgende Strukturen:

Art der Sozialleistung Personenkreis zuständige Behörde
Arbeitslosengeld II Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 bis 64 Jahre erhalten das Arbeitslosengeld II nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Ihre nichterwerbsfähigen, zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden hilfebedürftigen Angehörigen beziehen Sozialgeld. Jobcenter Garmisch-Partenkirchen (Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und des Landkreises Garmisch-Partenkirchen)
Grundsicherung im Alter Personen, die das 65. Lebensjahr und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Hilfen zur Grundsicherung nach dem SGB XII. Sozialamt
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Bedürftige, die weder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II und keine Leistungen der Grundsicherung erhalten, bekommen Hilfe zum Lebensunterhalt. Sozialamt
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