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Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

- Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und des Landkreises Garmisch-Partenkirchen

Erwerbsfähige Personen und Angehörige von erwerbsfähigen Personen erhalten ab 1.1.2005 die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht mehr als Sozialhilfe, sondern als so genanntes Arbeitslosengeld II im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

Die Leistungen erbringen das Sozialamt Garmisch-Partenkirchen und die Agentur für Arbeit Garmisch-Partenkirchen gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft, dem so genannten Jobcenter Garmisch-Partenkirchen.

Dienstgebäude: 
Bahnhofstr. 35a, 82467 Garmisch-Partenkirchen
(C&A Gebäude an der Bahnhofsunterführung) 
Telefon: 
01801 / 0029 1450 000 
Fax: 
01801 / 0029 1450 071 
E-Mail: 
 
 
Wer ist Anspruchsberechtigt ?

Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind alle Personen zwischen dem 15. und dem 65. Lebensjahr, die den Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten können und dem Grunde nach erwerbsfähig sind. Dies gilt auch, wenn die Betreuung von Kleinkindern, die Pflege von Angehörigen oder bei Schülern/ Schülerinnen die Schulausbildung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorübergehend verhindern.

Leistungsberechtigt sind auch Personen, die bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, wenn das Einkommen nach Maßgabe des SGB II für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Angehörige von Erwerbsfähigen erhalten Sozialgeld nach dem SGB II, sofern sie keine anderen vorrangigen Leistungen beziehen (Altersrente, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz- BAföG).

Personen, die nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) als Erwerbsfähige oder Angehörige von Erwerbsfähigen dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine zusätzlichen Sozialhilfeleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (ehemaliges Bundessozialhilfegesetz - BSHG) und keinen Mietzuschuss (sog. Wohngeld).

Was beinhaltet die neue Grundsicherung?

Alle hilfebedürftigen Männer und Frauen erhalten eine Regelleistung, die für Alleinstehende 347 € pro Monat beträgt. Auch die Angehörigen, mit denen die Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, werden unterstützt. Wenn beide Partner volljährig sind, bekommen beide je 312 € (90 % der Regelleistung). Hiervon sind alle Ausgaben des täglichen Lebens - wie Lebensmittel, Kleidung oder Telefon - zu bezahlen. Auch Ausgaben für Strom, Warmwasserbereitung, Bus oder Pkw müssen davon beglichen werden. Für Kinder bis zum 14. Geburtstag beträgt die Regelleistung 208 € (60 %) und für Jugendliche vom 14. bis zum 18. Geburtstag 278 € (80 %).

Damit können Hilfebedürftige ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen, mit denen sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem Arbeitslosengeld II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Beide Leistungen, die in ihren Grundbestandteilen einander entsprechen, werden monatlich im Voraus erbracht und in der Regel für jeweils sechs Monate bewilligt.

Dazu kommen Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie Zuschläge für einmalige Leistungen sofern ein Mehrbedarf (z. B. Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung, usw.) anfällt. Zudem kann der Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II durch einen zeitlich befristeten Zuschlag abgefedert werden.

Ferner sind die Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie auch unter http://www.arbeitsmarktreform.de oder http://www.arbeitsagentur.de


Dateien zum Herunterladen

Hier können Sie die "Grundsicherungsbroschüre für Arbeitssuchende" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozials als pdf-Datei herunterladen.

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