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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe
Der sozialpädagogische Fachdienst ist in örtliche Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Zu dem für Sie zuständigen Ansprechpartner gelangen Sie über die Angabe Ihres Wohnortes, wenn Sie hier klicken!

Hilfen zur Erziehung werden in drei Bereiche untergliedert:

(Je nach Hilfeart und Einkommen der Eltern kann eine Kostenbeteiligung der Eltern erforderlich werden. Auskünfte hierüber erteilt die Wirtschaftliche Jugendhilfe.)

Ambulante Hilfen
Teilstationäre Hilfen
Stationäre Hilfen
 
 
 
 
   

Sonderfälle:
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