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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| ABFALLWIRTSCHAFT |
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Windeltonne (Stand: Mai 2006) 1. Beschluss: Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat beschlossen, die Abfuhr der Windeltonne ab 01.01.2006 von Sackentsorgung auf Entsorgung über die Windeltonne mit Verwiegung umzustellen. 2. Hintergrund: Durch die Entsorgung der Windeln ohne den Kauf von entsprechenden Windelsäcken entstanden dem Landkreis in den letzten Jahren nicht unerhebliche Gebührenausfälle. 3. Nutzung der Windeltonne: Tonnenbestellung: Formulare zur Bestellung von Windeltonnen sind bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich oder können beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen -Abfallwirtschaft-, unter den Telefonnummern 08821/751-337 oder -371 angefordert werden oder unter Formulare heruntergeladen werden. Die Windeltonne kann in den Größen 120-, 240- oder 1100 Liter bestellt werden. Die Auslieferung der Windeltonne erfolgt durch die Abfuhrfirmen ca. 1 - 3 Wochen nach Eingang der schriftlichen Bestellung beim Landratsamt. Hinweis: Es besteht keine Pflicht zur Benutzung der Windeltonne. Die Windeln können auch über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei seltenem oder geringem Windelanfall wird dies angeraten. Handhabung: Es wird aus hygienischen Gründen geraten, die Windeln nicht lose in die Tonne zu werfen! Die Sauberhaltung bzw. Reinigung der Tonne ist Angelegenheit des Tonnennutzers. Bereitstellung zur Abfuhr: Die Windeltonnen sind am Abfuhrtag der Restmülltonnen zur Abholung bereitzustellen. Gebühren: Die Windeltonnen werden gewogen und seit 01.01.2006 nach Gewicht abgerechnet. Die Gewichtsgebühr beträgt 0,30 € pro kg. Eine Grundgebühr für die gestellte Windeltonne fällt nicht an. Die fällige Entsorgungsgebühr wird im Rahmen eines Gebührenbescheides abgerechnet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Windeltonne ausschließlich zweckgebunden für die Entsorgung von Windeln verwendet werden darf. Sollte die Abfuhrfirma bei der Abfuhr Rest-, Bio- oder sonstigen Müll feststellen, wird der Inhalt der betreffenden Tonne als Restmüll entsorgt und mit der satzungsgemäßen Gebühr von 0,50 € pro Kilogramm dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wahrung der Intimsphäre: Die Windeltonnen sehen äußerlich wie Restmülltonnen aus. Dadurch können Bedenken hinsichtlich einer nicht gegebenen Anonymität von Tonnenbenutzern ausgeräumt werden. Um Verwechslungen mit der eigenen Restmülltonne zu vermeiden, wird jedoch angeraten eine Kennzeichnung der Windeltonne selbständig vorzunehmen. Schutz vor Fremdbefüllung: Um Missbrauch und Unstimmigkeiten vorzubeugen, können auf Wunsch die Windeltonnen von den Abfuhrfirmen noch vor der Auslieferung mit Tonnenschlössern ausgestattet werden (siehe Formular). So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben und keine Fremdstoffe von dritter Seite in die Tonne gelangen können. Hinweis: Bei Abholung nach Abmeldung der Windeltonne müssen die Schlüssel für das Schloss an der Tonne befestigt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihnen das Schloss nachträglich in Rechnung gestellt! 4. Abfuhrturnus Die Abfuhr der Windeltonne erfolgt 14-tägig und zwar gleichzeitig mit der Abfuhr der Restmülltonnen (siehe Abfuhrtermine). Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, die Windeltonnen regelmäßig alle 14 Tage bereitzustellen, auch wenn diese erst teilweise gefüllt sind. Ihr/e Ansprechpartner/in
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