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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| WOHNUNGS-/VERSICHERUNGSWESEN |
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Wohngeld Miet- und Lastenzuschüsse Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sicherstellen. Die Einzelheiten sind im Wohngeldgesetz geregelt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung. Die beiden Antragsformulare sind unterschiedlich. Danach bilden drei Hauptfaktoren die Berechnungsgrundlage. Das sind:
Anträge können über die Gemeindeverwaltung am Wohnort eingereicht werden. Dort sind auch die Antragsformblätter erhältlich. Weitere Informationen gibt das Landratsamt, Sachgebiet Wohnungs- und Versicherungswesen. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten Ratschläge und Hinweise zum Wohngeldrecht ist auch im Internet unter den Adressen www.wohnen.bayern.de und www.bmvbw.de abrufbar, unter ersterer ebenso die erforderlichen Formulare. Ihr/e Ansprechpartner/in
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