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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| VETERINÄRAMT |
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Tierseuchenbekämpfung Über das Tierseuchengesetz sind für bestimmte Tierkrankheiten Regelungen zur Prophylaxe und Bekämpfung vorgesehen. Das Veterinäramt führt routinemäßige Untersuchungen auf zahlreiche übertragbare Erkrankungen vor allem bei landwirtschaftlichen Nutztieren durch. Diese Untersuchungen dienen sowohl dem Schutz der Tiere als auch dem Schutz des Menschen. Neben der Prophylaxe ist das Veterinäramt beim Ausbruch von Tierseuchen zu deren Bekämpfung beauftragt. Ihr/e Ansprechpartner/in
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