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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Ausbildungsförderung
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Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt.

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Katharina Maurer Martinswinkelstr. 11a 751-335 Katharina.Maurer@LRA-GAP.de
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