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- Vorführung auf Anordnung des Gerichts (§ 70 g IV FGG)
- zur gerichtlichen Anhörung (§ 68 III FGG)
- zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (§ 68 Betreuer III, IV FGG)
- Vorführung zur Anhörung über die Unterbringungsmaßnahme
- Unterstützung für den Betreuer bei Unterbringungsmaßnahmen
einschließlich Gewaltanwendung aufgrund gerichtlicher Entscheidung (§ 70 g V FGG)
Zwangsmaßnahmen so human wie möglich gestalten
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