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Wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt, kann das Kreisjugendamt auf Antrag des Elternteiles bei dem das Kind lebt, die eingehenden Unterhaltszahlungen überwachen.

In diesem Fall wird der unterhaltspflichtige Elternteil aufgefordert, seine Zahlungen nicht direkt an den Berechtigten, sondern an das Kreisjugendamt zu überweisen. Die eingehenden Unterhaltszahlungen werden auf ihre Höhe hin überprüft und an das unterhaltsberechtigte Kind, bzw. seinen gesetzlichen Vertreter weitergeleitet.

Die Zahlungen werden beim Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen für jedes Kind per EDV erfasst, damit jederzeit ersichtlich ist, ob und ggf. in welcher Höhe ein Unterhaltsrückstand besteht.

Bleiben die Zahlungen aus, wird der Unterhaltspflichtige schriftlich an seine Zahlungsverpflichtung erinnert. Falls erforderlich, können Maßnahmen zur Beitreibung (Pfändung) ergriffen oder Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet werden.

Die wichtigste Aufgabe des Kreisjugendamtes liegt hierbei nicht in der bloßen Zahlungsüberwachung, sondern wiederum in der Beratung der Beteiligten, um Unklarheiten in Unterhaltsfragen zu beseitigen, bei Unterhaltsstreitigkeiten zu vermitteln und auf diese Weise häufig auch aufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die Verhältnismäßigkeit der gegen einen säumigen Unterhaltsschuldner zu ergreifenden Maßnahmen ist im Einzelfall genau zu prüfen.

Es macht beispielsweise keinen Sinn, Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu erheben, wenn etwa der Vater zwar zahlungswillig, aber ohne eigenes Verschulden vorübergehend arbeitslos und damit zahlungsunfähig geworden ist.

In solchen Fällen hat es sich bewährt, für einen solchen Zeitraum in Absprache mit der Mutter unbürokratisch nach Überbrückungsmöglichkeiten zu suchen, z.B. durch Vereinbarung von Teilunterhaltszahlungen oder vorübergehende Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen. In diesen Fällen kann der Unterhaltspflichtige den dadurch aufgelaufenen Rückstand tilgen, sobald er wieder leistungsfähig ist, vorausgesetzt natürlich, er ist kooperationsbereit und versucht nicht, sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen.

Das Gesamtvolumen der vom Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen vereinnahmten und an die Unterhaltsberechtigten weitergeleiteten Unterhaltszahlungen lag im Jahre 2003 bei 791.245,98 €.

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