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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| JUGENDAMT |
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Beurkundungen Beurkundungen und Beglaubigungen im Kreisjugendamt (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter) Beim Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen ist die Errichtung folgender öffentlicher (ggf. vollstreckbarer) Urkunden möglich:
Die unbürokratische Möglichkeit der schnellen und vor allem kostenfreien Vornahme von Beurkundungen im Kreisjugendamt dient unter anderem der Vermeidung von kostspieligen und zeitaufwändigen Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren vor Gericht. Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte immer mit der Urkundsstelle vorab telefonisch einen Termin vereinbaren! Ihr/e Ansprechpartner/in
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