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Leistungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmern wird der entfallene Arbeitslohn ersetzt. Hier gibt es allerdings Höchstgrenzen.

Leistungen für Selbständige

Sie können Ihren Betrieb durch einen Vertreter fortführen lassen. Zu diesem Zweck werden angemessene Kosten bis zu einer maximalen Höchstgrenze von 306,78 € pro Wehrdiensttag erstattet. Die Höchstgrenze wird durch die entsprechende Handelskammer auf unsere Anfrage hin festgelegt.

Bei Ruhen des Betriebes erhalten Sie für die entgangenen Einkünfte eine Entschädigung, die sich nach dem bisherigen Einkommen richtet. Auch hier ist die Höchstgrenze 306,78 € pro Wehrdiensttag.

Das Ruhen des Betriebes bzw. der selbständigen Tätigkeit wird jedoch nur in Ausnahmefällen anerkannt und zwar, wenn das Fortführen des Betriebes bzw. der selbständigen Tätigkeit aus Gründen, die der Wehrpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist. Die Beweispflicht liegt hier bei Ihnen.

Leistungen für Studenten

Hier gibt es eine Mindestleistung. Sie ist so bemessen, dass sie zusammen mit dem Wehrsold in etwa dem Nettogehalt eines Soldaten auf Zeit gleichen Dienstgrades entspricht.

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