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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Regelsätze Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt werden in Form von Regelsätzen gewährt. Die Höhe der Regelsätze ist abhängig vom Alter des Hilfeempfängers und seiner Stellung in der Familie. Für die im Regelsatz enthaltenen Bedarfe gibt es darüber hinaus grundsätzlich keine zusätzlichen Leistungen. Die Regelsätze umfassen im Wesentlichen:
Pauschalierte Regelsätze bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (ab 01.07.2009) |
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