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Voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen "G"
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17 % des maßgebenden Regelsatzes
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Schwangere ab der 12. Woche
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17 % des maßgebenden Regelsatzes
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Alleinerziehende
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- mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren
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36 % des Eckregelsatzes
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alle anderen Fälle (Alleinerziehung)
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12 % des Eckregelsatzes für jedes Kind, höchstens
60 % des Eckregelsatzes
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Behinderte Menschen ab dem 15. Lebensjahr, denen Eingliederungshilfe
nach § 49 SGB XII gewährt wird
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35 % des maßgebenden Regelsatzes
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Für kostenaufwändige Ernährung (z. B. Krebs,
MS) bei kranken und behinderten Menschen
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unterschiedliche Höhe, je nach Art des Bedarfs
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