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Vermögen
Wie viel Vermögen darf ein Sozialhilfeempfänger haben?

Die Sozialhilfe darf nicht vom Einsatz oder von der Verwertung kleinerer Barbeträge (sog. Schonvermögen) abhängig gemacht werden. Das geschonte Vermögen setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag für die hilfesuchende Person, einem Partnerbetrag und einem Erhöhungsbetrag je unterhaltene Person im Haushalt (z. B. Kinder). Dabei richtet sich die Höhe nach dem Lebensalter und der Haushaltsform.

Sie müssen jedoch nicht Ihr gesamtes Vermögen einsetzen. Die Sozialhilfe sieht sogenannte Vermögensfreigrenzen vor. Das die Vermögensfreigrenze übersteigende Barvermögen und alles weitere Vermögen ist vor dem Bezug von Sozialhilfe jedoch grundsätzlich zur Bedarfsdeckung einzusetzen.

Zum Vermögen gehören insbesondere:

  • Spar- und Bankguthaben
  • Bargeld, Festgeld, Sparbriefe
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere
  • landwirtschaftliche Grundstücke
  • Wertgegenstände (z. B. Bilder, Antiquitäten, Sammlungen)
  • Kraftfahrzeuge
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen
  • Private Altersvorsorge (teilweise)
  • nicht bewohnte Eigentumswohnungen bzw. Häuser
  • Forderungen aus dinglichen Rechten (Nießbrauch, usw.)
  • Sonstiges Vermögen ( Zugewinnausgleich, Genossenschaftsanteile, Erbschaftansprüche, usw.)

In Ausnahmefällen kann die Sozialhilfe auch bei vorhandenem Vermögen darlehensweise übernommen werden, z.B. wenn die Verwertung des Vermögens nicht sofort erfolgen kann (z. B. Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverkauf). In diesen Fällen sind Sie dann zur Rückzahlung der Sozialhilfeleistungen verpflichtet.

Hier finden Sie die Höhe des geschützten Vermögens

(ab 01.01.2005)

Sozialhilfe ist abhängig vom Vermögen
Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe nach Kapitel 5 bis 9
1.600 € 2.600 €
2.600 €  
2.600 €  
je 256 € je 256 €
 
Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe nach Kapitel 5 bis 9
1.600 € 2.600 €
2.600 €  
2.600 €  
614 € 614 €
je 256 € je 256 €
 
Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe nach Kapitel 5 bis 9
1.600 € 2.600 €
614 € 614 €
256 € 256 €
je 256 € je 256 €
 
Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe nach Kapitel 5 bis 9
1.600 € 2.600 €
256 € 256 €
je 256 € je 256 €
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