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Unterhaltssicherung bei Grundwehrdienst- und Zivildienstleistenden

Die Einberufung zum Bund oder zum Zivildienst steht an - und damit jede Menge Fragen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge kann jeder Wehrpflichtige und Zivildienstleistende stellen. Leistet er seinen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst, können auch seine Familienangehörigen die ihnen zustehenden Leistungen selbst beantragen.

Was ist bei Antragstellung zu beachten?

Sie erhalten von uns für die verschiedenen Leistungen Anträge, die Sie telefonisch oder schriftlich anfordern können. Einige dieser Anträge stehen am Ende dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Wichtig für die Antragstellung:

  • dem Antrag ist die Durchschrift (Ausfertigung für die Unterhaltssicherungsbehörde) des Einberufungsbescheides (keine Kopie) beizufügen;
  • Versäumen Sie auf keinen Fall die Antragsfrist, die 3 Monate nach Beendigung des Wehr- bzw. Zivildienstes abläuft.
     

Dokumente zum Herunterladen

Sie können hier einige Anträge zum Ausdrucken herunterladen, die Sie bitte handschriftlich ausgefüllt bei uns einreichen.

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