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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Unterhaltssicherung bei Grundwehrdienst- und Zivildienstleistenden Die Einberufung zum Bund oder zum Zivildienst steht an - und damit jede Menge Fragen. Wer kann einen Antrag stellen?Anträge kann jeder Wehrpflichtige und Zivildienstleistende stellen. Leistet er seinen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst, können auch seine Familienangehörigen die ihnen zustehenden Leistungen selbst beantragen. Was ist bei Antragstellung zu beachten?Sie erhalten von uns für die verschiedenen Leistungen Anträge, die Sie telefonisch oder schriftlich anfordern können. Einige dieser Anträge stehen am Ende dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung. Wichtig für die Antragstellung:
Sie können hier einige Anträge zum Ausdrucken herunterladen, die Sie bitte handschriftlich ausgefüllt bei uns einreichen.
Um pdf-Dateien lesen und drucken zu können, benötigen Sie einen PDF Reader, wie z.B. den kostenlosen Adobe® Acrobat Reader. Ihr/e Ansprechpartner/in
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