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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Abwasserbeseitigung im Außenbereich und für Bereiche die langfristig nicht an die Kanalisation angeschlossen werden (Kleinkläranlagen)

Ist es erforderlich, dass Anwesen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, dezentral über Kleinkläranlagen mit biologischer Nachreinigung erschlossen werden, gehört es zum Aufgabenbereich der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft

  • als unabhängige Beratungsstelle, vor dem Bau einer Kleinkläranlage, Auskunft über die gängigen Kleinkläranlagensysteme zu geben. Kleinkläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem oder ähnlichem Schmutzwasser bis acht Kubikmeter je Tag (d.h. bis zu einer Anlagengröße für ca. 50 Einwohner).
  • beim Betrieb von Kleinkläranlagen, bei den Eigenkontrollen, Wartungen und Bescheinigungen beratend tätig zu sein.
  • als Anlaufstelle für Bürger Kommunen, Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW), Ing.-Büros und Architekten bezüglich Fragen zu Kleinkläranlagen.



Formulare für das Betriebsbuch einer Kleinkläranlage
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