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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Hinweise zum Antragsverfahren

  • Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Die Anträge können beim Landratsamt angefordert werden. Sie stehen außerdem hier zum Herunterladen bereit.
  • Die Anträge müssen spätestens am 1. März beim Landratsamt eingegangen sein. Danach eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Pro Übungsleiter ist das Original des Übungsleiterausweises bzw. der Lizenz beizufügen.
  • Fehlt das Original des Ausweises oder wird er nach dem 1. März nachgereicht, so können für diese Lizenz nicht die entsprechenden Mitgliedereinheiten angerechnet werden. Die Zuwendung für den Verein fällt dann geringer aus. Dies gilt auch, wenn das Original dem Landratsamt bereits in den Vorjahren vorlag.
  • Das übrige ist den Sportförderrichtlinien zu entnehmen. Diese können Sie hier als pdf-Datei von der Seite des Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus herunterladen.

Aktuelle Hinweise

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Sportförderrichtlinien überarbeitet und zum 01.01.2006 geändert. Nunmehr wird der Sportbetrieb der Vereine mit einer Vereinspauschale gefördert, welche von der Zahl der Vereinsmitglieder sowie der im Sportbetrieb eingesetzten Übungsleiterlizenzen abhängt.

Im Gegensatz zu früheren Abrechnungsjahren muss der Antrag bereits spätestens am 01. März beim Landratsamt vorliegen. Wir bitten, das geänderte Datum besonders zu beachten.

Dokumente zum Herunterladen
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