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Vollzug Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG).

Aufgaben des Kreisjugendamtes:

  • Planungsverantwortung für die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
  • Kindbezogene Förderung (staatlicher Anteil) nach dem BayKiBiG
  • Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
  • Widerspruchsstelle

Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

  • Aufsicht über Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen sowie Kinder- und Jugendheime (hier in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern)
  • Beratung der Gemeinden, Träger und aller Einrichtungen sowohl in rechtlichen als auch pädagogischen Fragen

Rechtliche Grundlagen sind das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) sowie sämtliche Richtlinien und Empfehlungen, insbesondere des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie des Bayerischen Landesjugendamtes.

Das Kreisjugendamt ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen. Den Antrag auf Betriebserlaubnis können Sie entweder herunterladen oder bei den zuständigen Ansprechpartnern anfordern.


Unterlagen zum Herunterladen

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Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Philipp Lederer D 001 751-260 Philipp.Lederer@LRA-GAP.de
Bettina Kostalek D 001 751-289 Bettina.Kostalek@LRA-GAP.de
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