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Vormund-, Pfleg-, Beistandschaften
Beistandschaft

Wer die Feststellung der Vaterschaft oder die Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für sein minderjähriges Kind nicht selbst durchführen will, kann schriftlich beim Jugendamt eine Beistandschaft nach § 1712 BGB beantragen.

Der Antrag kann vom allein personensorgeberechtigten Elternteil gestellt werden oder bei gemeinsamer Sorge von dem Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Mögliche Aufgabengebiete der Beistandschaft sind

Die Beistandschaft kann sich gleichzeitig auf alle, aber auch auf einzelne der vorgenannten Angelegenheiten beschränken. Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erfolgt in der Regel nur für die Zukunft.

Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht für das Kind nicht eingeschränkt.

Grundsätzlich erhält jede nicht verheiratete Mutter nach Geburt ihres Kindes vom für ihren Wohnort zuständigen Jugendamt (das vom Standesamt über die Geburt informiert werden muss) ein entsprechendes Schreiben, in dem sie über die Rechtslage informiert und ihr die Mithilfe in Form der Beistandschaft angeboten wird.

Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils jederzeit beendet oder (wieder) eingeleitet werden.

Amtsvormundschaft

Das Jugendamt wird Vormund und damit alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes,

  • wenn der Sorgeberechtigte wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann,
  • wenn die Eltern ihr Sorgerecht tatsächlich nicht wahrnehmen oder es ihnen entzogen wurde,
  • wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht,
  • wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird.
Pflegschaft

Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn und soweit es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wurde, z.B. im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung, aber auch, wenn die elterliche Sorge nur teilweise ruht oder entzogen wurde.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Benedikt Schiebilski D 103 751-278 Benedikt.Schiebilski@LRA-GAP.de
Klaus Solleder D 102 751-276 Klaus.Solleder@LRA-GAP.de
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